ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Januar 2026)

Be Apart GmbH
Münsterplatz 5
78462 Konstanz

§ 1 Geltungsbereich

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen im Bereich der nicht-chirurgischen ästhetischen Medizin („Beauty-Behandlungen“), die durch die Be Apart GmbH gegenüber einem Patienten erbracht werden. Sie sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen Patienten und der Be Apart GmbH.

b) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, soweit die Be Apart GmbH Leistungen im Rahmen erlaubter Delegation durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen lässt oder der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person (gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter) als dem Patienten geschlossen wird.

§ 2 Rechtsbeziehung

a) Das Angebot der Be Apart GmbH umfasst nicht-operative ästhetische Behandlungen, wie z.B. Botulinumtoxin-Behandlungen, Filler-Behandlungen, medizinisch-ästhetische apparative Behandlungen weitere ärztlich verantwortete Beauty-Leistungen ohne chirurgischen Eingriff, und richtet sich nur an privat Versicherte oder selbstzahlende Patienten.

b) Zwischen der Be Apart GmbH und dem Patienten ist über die jeweils vorzunehmenden Behandlungen ein Behandlungsvertrag zu schließen. Dieser wird entweder ausdrücklich geschlossen oder kommt durch konkludentes Verhalten, insbesondere durch die tatsächliche Aufnahme und Durchführung der Behandlung zustande.

§ 3 Anmeldung, Termine und Ausfallhonorar

a) Terminvereinbarungen erfolgen persönlich, per Telefon, über die Website oder auch per E-Mail.

b) Soweit der Patient zwecks Terminvereinbarung seine Telefonnummer hinterlässt oder/ und seine E-Mail-Adresse nutzt, erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, zum Zweck der Terminabstimmung fernmündlich, per SMS oder per E-Mail kontaktiert werden zu dürfen.

c) Die Praxis wird nach dem „Bestellsystem“ geführt, sodass die vereinbarten Termine allein für den Patienten freigehalten werden. Der Patient ist daher an die vereinbarten Termine und Uhrzeiten gebunden.

d) Sollte der Patient einen Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können, so hat er dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin persönlich, telefonisch oder per E-Mail der Praxis mitzuteilen.

e) Hält der Patient den vereinbarten Termin nicht ein oder sagt den Termin nicht rechtzeitig ab, kann die Be Apart GmbH dem Patienten ein Ausfallhonorar in Höhe des für den Termin angesetzten Honorars abzüglich der ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

f) Das Ausfallhonorar gemäß § 3 Buchstabe € entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert ist.

g) Be Apart GmbH selbst ist bemüht, die vereinbarten Termine und Uhrzeiten einzuhalten. Änderungen aus medizinisch-organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten und werden dem Patienten so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt. Soweit Be Apart GmbH einen vereinbarten Termin verschieben oder absagen muss, resultieren hieraus keine Erstattungsansprüche des Patienten gegenüber Be Apart GmbH.

§ 4 Aufklärung, kein Erfolgsversprechen

a) Vor jeder Behandlung erfolgt eine ärztliche Aufklärung über:

– Art und Ablauf der Behandlung
– mögliche Risiken und Nebenwirkungen
– Behandlungsalternativen
– Kosten.

Die Behandlung erfolgt ausschließlich nach wirksamer Einwilligung des Patienten.

b) Die Behandlungen unterliegen individuellen körperlichen Voraussetzungen. Ein medizinischer oder kurativer Heilerfolg oder ein bestimmter ästhetischer oder kosmetischer Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 5 Praxisübergreifende Vertretung

a) Zur Sicherstellung der kontinuierlichen und bedarfskonformen Versorgung der Patienten wird Be Apart GmbH durch die Praxis APART Aesthetics, Kanzleistr. 9, 78462 Konstanz Dr. Hübner (nachfolgend „APART Aesthetics“) im Falle von (i) Urlaubs-, Weiterbildungs- oder Krankheitszeiten; (ii) für Nachkontrollen oder Nachbehandlungen sowie bei (iii) medizinisch sinnvoller Fortführung der Behandlung bzw. Anschlussbehandlungen unterstützt.

b) Wird die Vertretung oder (Nach-/Weiter-)Behandlung durch APART Aesthetics oder/ und einen bei APART Aesthetics zugelassenen/ angestellten Arzt in den Praxisräumen der Be Apart GmbH durchgeführt und erfolgt die Abrechnung über Be Apart GmbH, ist Be Apart GmbH weiterhin Vertragspartner des Patienten und haftet für die Behandlung einschließlich etwaiger Fehler des vertretenden Arztes oder der vertretenden Praxis. APART Aesthetics oder/ und ein bei APART Aesthetics zugelassener/ angestellter Arzt tritt in diesem Fall als Erfüllungsgehilfe von Be Apart auf.

c) Erfolgt die Behandlung hingegen in den Räumen der APART Aesthetics und rechnet diese Praxis die Behandlung ab, kommt ein eigener Behandlungsvertrag mit APART Aesthetics zustande.

d) Ein Anspruch auf Behandlung durch einen bestimmten Arzt besteht nicht.

§ 6 Honorar, Zahlungsbedingungen und Vorschüsse

a) Das Honorar für die vertraglichen Leistungen der Be Apart GmbH bestimmt sich nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Die GOÄ kann in der Praxis eingesehen werden.

b) Die Beratung, speziell zu Ästhetischer Medizin, stellt eine kostenpflichtige Leistung dar und wird dem Patienten als Vorschuss berechnet.

c) Angaben zu Behandlungskosten auf der Homepage der Be Apart GmbH oder in Praxisinformationsschreiben verstehen sich als Richtwerte. Die endgültigen Honorarkosten können hiervon abweichen, bspw. wenn ein anderer Steigerungsfaktor anfällt oder Leistungen im Laufe der Behandlung zusätzlich oder nicht erbracht werden müssen. Unter dem Steigerungsfaktor wird der Multiplikator verstanden, mit dem der für eine ärztliche Leistung im Gebührenverzeichnis festgelegte Gebührensatz (Einfachsatz) vervielfacht werden kann, um die konkrete Gebühr für eine Behandlung zu bestimmen.

d) Das privatärztliche Honorar wie auch der Steigerungsfaktor werden vor der Leistung verbindlich vereinbart. Der Steigerungsfaktor entspricht dem individuellen Aufwand und dem Schwierigkeitsgrad der geplanten Behandlung und kann im begründeten Fall über den 3,5-fachen Steigerungssatz hinausgehen.

e) Über die geplante Leistung wird zwischen Be Apart GmbH und dem privat versicherten Patienten eine Honorarvereinbarung geschlossen. Ist der Patient gesetzlich versichert, kann der Patient die Leistung nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen und schließt mit Be Apart GmbH ebenfalls eine Honorarvereinbarung ab.

f) Folgebehandlungen sind grundsätzlich kostenpflichtig und erfordern den Abschluss einer neuen Honorarvereinbarung.

g) Der Patient verpflichtet sich, den in der Honorarrechnung ausgewiesenen Betrag ohne Abzug unter Einhaltung der in der Honorarrechnung gesetzten Frist in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

h) Die Zahlungspflicht gilt unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch die private Krankenkasse bei Privatversicherten. Gesetzlich versicherte Patienten werden darauf hingewiesen, dass sie diese Rechnung nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung einreichen können. Der Patient ist als Vertragspartner des Behandlungsvertrages für die Begleichung der Rechnung gegenüber Be Apart GmbH verantwortlich.

§ 7 Anamnese, Freiwilligkeit und Mitwirkung

a) Die Beratung und Behandlung durch Be Apart GmbH erfolgt allein auf Wunsch des Patienten. Sämtliche durch Be Apart GmbH erbrachten Leistungen und Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten.

b) Der Patient erhält bei der Erstvorstellung ein Anamneseformular. Dieses ist von dem Patienten sorgsam und wahrheitsgemäß auszufüllen und unterschrieben an Be Apart GmbH auszuhändigen.

c) Der Patient ist ferner verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die zu seiner Gesundheit und zu den bisherigen Behandlungen und Behandlungsverläufen umfassend und wahrheitsgemäß zu beantworten und für die Behandlung wichtige Informationen auf Nachfrage oder selbstständig anzugeben.

d) Der Arzt ist berechtigt, die Behandlung des Patienten abzubrechen, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn der Patient erforderliche Maßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Behandlungen vereitelt.

§ 8 Haftung

a) Dem Patienten ist bewusst, dass der Arzt nur eine Behandlung gemäß dem aktuell geltenden Facharztstandard schuldet. Nicht geschuldet wird der Erfolg der Behandlung, s. § 4 (b).

b) Die Haftung von Be Apart GmbH für Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen des Patienten wird für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit die Leistungen außerhalb der Praxisräumlichkeiten erbracht werden.

§ 9 Folgekostenversicherung

a) Im Behandlungspreis sind Folgebehandlungen bei unverschuldeten eingriffs- oder maßnahmenimmanenten Komplikationen oder Unzufriedenheit des Patienten nicht inbegriffen.

b) Gemäß § 52 Abs. 2 SGB V hat die Krankenkasse, wenn sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation zugezogen haben, die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern. Be Apart GmbH weist daher darauf hin, dass der Patient bei evtl. Komplikationen infolge von medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen somit von der Krankenkasse finanziell in Anspruch genommen werden kann.

c) Eine finanzielle Absicherung können sogenannte Folgekostenversicherungen leisten.

§ 10 Datenschutz

a) Be Apart GmbH setzt mit APART Aesthetics zur Verwaltung gemeinsam EDV-gestützte Datenverarbeitungssysteme ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Terminorganisation, zur Dokumentation der medizinischen/ ästhetischen Behandlung, zur Abrechnung, zur Nachsorge und Qualitätssicherung.

b) Be Apart GmbH klärt den Patienten mittels einer ausführliche Datenschutzerklärung gemäß den gesetzlichen Vorgaben über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Praxisorganisation auf. Da die Datenverarbeitung unter Nutzung von Be Apart GmbH und APART Aesthetics gemeinsam betriebenen Datenverarbeitungssystemen erfolgt, sind beide Praxen für die Verarbeitung der Daten verantwortlich; Einzelheiten zu den Verantwortlichkeiten und den Rechten der Patienten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, zu welcher der Patient vor Behandlungsbeginn seine Einwilligung zu erklären hat.

c) Zusätzlich ist unter http://www.apart-aesthetics.com eine Datenschutzerklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei Nutzung der Homepage zu finden. Diese enthält weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Website, insbesondere zu Cookies und vergleichbaren Technologien. Auch hier erfolgt die Datenverarbeitung unter Nutzung eines gemeinsam von Be Apart GmbH und APART Aesthetics betriebenen Systems. Beide Praxen sind für die Verarbeitung der Daten verantwortlich.

§ 11 Nebenabreden, salvatorische Klausel

a) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

b) Nebenabreden zum Behandlungsvertrag zwischen Be Apart GmbH und dem Patienten gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch Be Apart GmbH.

c) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Be Apart GmbH und dem Patienten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

d) (3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Be Apart GmbH.